Psychotherapie in eigener Praxis

Welche Therapie darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie in seiner Praxis anwenden?

Diese Frage ist relativ eindeutig zu beantworten: Für jeden Heilpraktiker gelten die Prinzipien der Therapiefreiheit und der Sorgfaltspflicht. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf also jede Art von Psychotherapie anwenden, wenn er aufgrund seiner Ausbildung „die Befähigung besitzt, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln“ und hierbei gewährleistet ist, dass der Patient durch die konkrete Behandlung keinen gesundheitlichen Schaden erleidet (BVerwG 3 C 34.90 vom 21.01.1993; Kap. 16.1.2, Box 16.1).

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf also auch mit Therapieverfahren arbeiten, die ein Psychologischer Psychotherapeut nicht anwendet oder zumindest nicht mit der „Kasse“ abrechnen kann – vorausgesetzt, er hat eine fundierte Ausbildung hierzu absolviert. Er darf z.B. mit Hypnose arbeiten, mit Kunst-, Gestalt- und Gesprächstherapie, mit Systemischer Therapie, Traumatherapie, Musiktherapie und vielen weiteren Richtungen der Psychotherapie, solange es sich dabei um Verfahren handelt, die nach allgemeinem Wissensstand als Psychotherapie anerkannt sind. Ein Überblick über häufig praktizierte anerkannte Psychotherapieverfahren findet sich weiter unten. Hierbei stellt sich früh schon die Frage:

Mit welcher Form von Psychotherapie will ich später in eigener Praxis arbeiten?

Mit Bestehen der Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie erwirbt jeder Prüfling die Berechtigung, in eigener Praxis psychotherapeutisch zu arbeiten. In der Regel lernen die zukünftigen Therapeuten bereits vor der Prüfung ein psychotherapeutisches Verfahren, das sie später in ihrer Praxis anwenden werden. Bevor jemand sich darauf einlässt, eine fundierte, oft 1–3 Jahre dauernde Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren zu erlernen, ist es ratsam, sich in einer ersten Entscheidungsphase drei wichtige Fragen zu stellen:

1. Ist die Therapie, die ich erlernen möchte, eine Therapieform, zu der ich mich so hingezogen fühle, dass ich sie in meiner zukünftigen Praxis mit Überzeugung und Begeisterung ausüben werde?

2. Ist es eine Therapie, die NICHT von Psychologischen Psychotherapeuten angeboten wird?

Auch wenn in der Prüfung viel Wissen über Verhaltenstherapie und tiefenpsychologische Verfahren verlangt wird, bedeutet dies nicht, dass Sie mit diesen Therapieformen eine erfolgreiche Praxis aufbauen können. Im Gegenteil: Warum sollte jemand Therapiesitzungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie aus eigener Tasche bezahlen, wenn die Kosten für dieselbe Therapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten von der Krankenkasse übernommen wird? Sinnvoller ist es, eine Therapie zu wählen, die für viele Suchende eine Alternative zur Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse darstellt: z. B. Hypnotherapie oder Kunsttherapie, Tanz- und Bewegungstherapie oder imaginative Verfahren wie katathymes Bilderleben oder Tagtraumtechnik. Die Auswahl ist groß. Wichtig ist allerdings, dass das von Ihnen gewählte Psychotherapieverfahren zu Ihnen passt und Sie in Ihrer Ausbildung sowohl in der Rolle als Klient wie auch in der Rolle als Therapeut schon Erfahrungen gesammelt haben. Im Forum Gilching bieten wir eine einjährige Psychotherapieausbildung an, in der Sie schon an zwölf Kurstagen einmal als Therapeut(in), einmal als Klient(in) Erfahrungen sammeln und überdies in sieben Supervisions- und Schulungssitzungen eigene Themen bearbeiten können. Weitere Infos zu unserer Systemischen Bild-, Gestalt- und Traumatherapie (BGT) finden Sie auf der Website des Forums Gilching unter Systemische Bild-, Gestalt- und Traumatherapie oder in einem aktuellen Blog-Beitrag zu unserer „BGT“.

3. Wo plane ich, meine Praxis zu eröffnen? Wenn Sie in einer größeren Stadt wohnen und in nächster Nähe z. B. von der Volkshochschule oder von anderen Therapeuten Entspannungstechniken, Achtsamkeitstraining oder Gesprächsführung nach Rogers angeboten werden, dürfte es schwierig werden, mit diesen Verfahren Klienten für Ihre zukünftige Praxis zu gewinnen. Sinnvoller ist es, eine Therapieform zu wählen, mit der Sie in Ihrer Gegend ein „Alleinstellungsmerkmal“ besitzen, sodass Menschen, die z. B. nach Hypnotherapie, Focusing, Kunsttherapie, Arbeit mit dem inneren Kind oder körperorientierter Psychotherapie suchen, automatisch auf Ihrer Website landen und Sie weiterempfehlen, wenn Ihre Therapie ihnen geholfen hat.

Anerkannte Psychotherapieverfahren im Überblick

Richtlinienverfahren für Psychologische Psychotherapeuten. Die Kosten werden i. d. R. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

  • Klassische und kognitive Verhaltenstherapie
  • Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Systemische Therapie (ab 2020, nur für Erwachsene)
  • EMDR-Traumatherapie (nur für Erwachsene mit diagnostizierter PTBS)
Anerkannte psychotherapeutische Verfahren, meist nicht von den Krankenkassen bezahlt:
  • Gesprächspsychotherapie nach C. Rogers (als Gesprächstechnik häufig in VT, ST, Psychoanalyse integriert; auch ein wichtiger Bestandteil vieler anderer Formen von Psychotherapie)
  • Focusing (nach E. Gendlin)
  • Hypnose/Hypnotherapie n (nach M. H. Erickson u. a.)
  • Logotherapie (nach V. Frankl)
  • Gestalttherapie (nach F. Perls)
  • Ego-State-Therapie (nach John und Helen Watkins)
  • Arbeit mit inneren Kindanteilen
  • Internal Family System/IFS (nach R. C. Schwartz)
  • Traumatherapie
  • Somatic Experiencing/SE (nach P. Levine)
  • Katathymes Bilderleben/Katathym-imaginative Psychotherapie (nach H.-C. Leuner)
  • Körperorientierte Psychotherapie (nach W. Reich, G. Boyesen, A. Lowen u. a. m.)
  • Atemtherapie
  • Psychodrama (nach J. L. Moreno)
  • Transaktionsanalyse (nach E. Berne)
  • Kunsttherapie
  • Musiktherapie
  • Tiergestützte Therapie (z. B. Reittherapie)
  • Arbeit am Tonfeld
  • u.a.m.
Entspannungstechniken für psychisch „Gesunde“, die in verschiedensten psychotherapeutischen Verfahren begleitend eingesetzt werden:
  • Achtsamkeitstraining (MBST/MBCT)
  • Progressive Muskelrelaxation (nach E. Jacobson)
  • Autogenes Training (AT nach H. J. Schultz); PMR nach Jacobson)
  • Entspannung durch Atmen
  • Meditation
  • Traumreisen
  • und andere mehr

Die hier vorgestellten Therapieverfahren erheben keinen Anspruch auf Vollständ

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